MEGA-SPEED  

Grundregeln beim Sportbootfahren

Regel 1
Jedes Boot muss von einem geeigneten Führer gefahren werden. Dieser ist für die Sicherheit an Bord und für die Einhaltung der Verkehrsvorschriften verantwortlich. Motorisierte Wassersport-fahrzeuge dürfen nur von Personen geführt werden, die das 16. Lebensjahr erreicht haben.

Regel 2
Vor Beginn der Fahrt sollte die Funktionsfähigkeit der technischen Einrichtungen an Bord überprüft werden. Die Sicherheitsausrüstung muss für alle Mitfahrer ausreichend vorhanden sein. Bei Fahrten auf Küsten und Seegewässern sind entsprechende Notsignalmittel mitzuführen.

Regel 3
Für jede an Bord befindliche Person muss eine Rettungsweste vorhanden sein. Kinder und Nichtschwimmer sollten Rettungswesten auch während der Fahrt angelegt haben.

Regel 4
Das Überladen von Booten mit Personen oder Material ist lebensgefährlich. Bei ungenügend Freibord besteht leicht die Gefahr des Kenterns und Sinkens.

Regel 5
Treibstoff- und Reservekanister oder Gasflaschen sind so zu verstauen, dass sie keiner Hitze und nicht der direkten Sonnenbestrahlung ausgesetzt sind. Es ist stets ausreichend Treibstoff an Bord zu nehmen, damit bei Gefahr jederzeit sofort die Rückfahrt angetreten werden kann.

Regel 6
Offenes Licht oder Feuer am geöffneten Motorraum und an der freigelegten Bilge bedeutet Explosionsgefahr. Vorsicht bei der Bedienung von Kochanlagen mit Gas oder Spiritus.

Regel 7
Wichtig sind Informationen über die Eigenschaften und über die Bestimmungen des zu befahrenden Gewässers. Vor jeder Fahrt auf Küsten- und Seegewässern sind unbedingt die Wetterberichte abzuhören oder einzusehen.

Regel 8
Küsten- und Seegewässer sollten nur mit Booten befahren werden, die für diesen Fahrtbereich geeignet sind. Kleine und unzureichend motorisierte Boote werden durch Wind, Strömung oder Seegang abgetrieben.

Regel 9
Vor Beginn einer jeden Fahrt sind Angehörige, Bekannte oder Hafenbehörden über die Zeitdauer und das Ziel der Reise zu informieren. Die Rückmeldung darf nicht vergessen werden.

Regel 10
Es ist darauf zu achten, dass alle erforderlichen Papiere an Bord sind. Unannehmlichkeiten und Bestrafungen werden dadurch vermieden. Der Abschluss einer Wassersporthaftpflicht-versicherung ist unbedingt zu empfehlen.

Regel 11
Das Führen von Sportbooten unter Alkoholeinfluss ist verantwortungslos und strafbar.

Regel 12
Vom Ufer sollte nur im rechten Winkel bei langsamer Fahrt gefahren werden, bis der eigentliche Kurs anliegt.

Regel 13
Badezonen sind zu meiden. Die Fahrt in der Nähe von Campingplätzen und Badebuchten ist zu verlangsamen.

Regel 14
Kinder sollten während der Fahrt und am Liegeplatz nie unbeaufsichtigt gelassen werden.

Regel 15
Rücksichtnahme auf andere Wassertouristen wie Ruderer, Kanuten und Segler ist obligatorisch. Sportlich faires Verhalten dient der Sicherheit aller.

Regel 16Angler und Fahrzeuge der Berufsfischerei dürfen nicht behindert werden. Bei ausgelegten Netzen und anderen Fanggeräten ist langsam und vorsichtig zu fahren.

Regel 17
Auf die vorfahrtsberechtigte Berufsschifffahrt muss stets geachtet werden. Beim Begegnen von schwimmenden Geräten wie Baggern oder Messfahrzeugen ist ausreichend Abstand zu halten.

Regel 18
Das Sitzen auf den Bordwänden und dem Motorraum am Heck des Bootes ist lebensgefährlich. Hierfür sind die dafür vorgesehenen Sitzanordnungen zu benutzen.

Regel 19
Auf Deck ist stets Ordnung zu halten; so können Unfälle vermieden werden.

Regel 20
Von Sonnenunter- bis Sonnenaufgang und bei unsichtigem Wetter sind die vorgeschriebenen Lichter zu setzen.

Regel 21
Das Wasserskifahren ist nur bei Tag und nur auf den dazu freigegebenen Wasserflächen gestattet. Das Zugboot muss mit einer zweiten Person, die den Läufer beobachtet, besetzt sein.

Regel 22
Flaggenmasten und Antennen sind keine Wäschetrockner. Bei Befahren ausländischer Gewässer ist die Bundes- und Gastlandsflagge zu setzen. Gegenüber fremden Bootseignern sollte man sich stets höflich und hilfsbereit verhalten.

Regel 23
Keine Abfälle, kein Öl oder andere brennbare Stoffe in das Wasser schütten! Helfen Sie bitte mit, die Gewässer sauberzuhalten.

zurück