Grundregeln
beim Sportbootfahren
Regel 1
Jedes Boot muss von einem geeigneten Führer gefahren werden.
Dieser ist für die Sicherheit an Bord und für die Einhaltung
der Verkehrsvorschriften verantwortlich. Motorisierte Wassersport-fahrzeuge
dürfen nur von Personen geführt werden, die das 16. Lebensjahr
erreicht haben.
Regel 2
Vor Beginn der Fahrt sollte die Funktionsfähigkeit der technischen
Einrichtungen an Bord überprüft werden. Die Sicherheitsausrüstung
muss für alle Mitfahrer ausreichend vorhanden sein. Bei Fahrten
auf Küsten und Seegewässern sind entsprechende Notsignalmittel
mitzuführen.
Regel 3
Für jede an Bord befindliche Person muss eine Rettungsweste
vorhanden sein. Kinder und Nichtschwimmer sollten Rettungswesten
auch während der Fahrt angelegt haben.
Regel 4
Das Überladen von Booten mit Personen oder Material ist lebensgefährlich.
Bei ungenügend Freibord besteht leicht die Gefahr des Kenterns
und Sinkens.
Regel 5
Treibstoff- und Reservekanister oder Gasflaschen sind so zu verstauen,
dass sie keiner Hitze und nicht der direkten Sonnenbestrahlung ausgesetzt
sind. Es ist stets ausreichend Treibstoff an Bord zu nehmen, damit
bei Gefahr jederzeit sofort die Rückfahrt angetreten werden
kann.
Regel 6
Offenes Licht oder Feuer am geöffneten Motorraum und an der
freigelegten Bilge bedeutet Explosionsgefahr. Vorsicht bei der Bedienung
von Kochanlagen mit Gas oder Spiritus.
Regel 7
Wichtig sind Informationen über die Eigenschaften und über
die Bestimmungen des zu befahrenden Gewässers. Vor jeder Fahrt
auf Küsten- und Seegewässern sind unbedingt die Wetterberichte
abzuhören oder einzusehen.
Regel 8
Küsten- und Seegewässer sollten nur mit Booten befahren
werden, die für diesen Fahrtbereich geeignet sind. Kleine und
unzureichend motorisierte Boote werden durch Wind, Strömung
oder Seegang abgetrieben.
Regel 9
Vor Beginn einer jeden Fahrt sind Angehörige, Bekannte oder
Hafenbehörden über die Zeitdauer und das Ziel der Reise
zu informieren. Die Rückmeldung darf nicht vergessen werden.
Regel 10
Es ist darauf zu achten, dass alle erforderlichen Papiere an Bord
sind. Unannehmlichkeiten und Bestrafungen werden dadurch vermieden.
Der Abschluss einer Wassersporthaftpflicht-versicherung ist unbedingt
zu empfehlen.
Regel 11
Das Führen von Sportbooten unter Alkoholeinfluss ist verantwortungslos
und strafbar.
Regel 12
Vom Ufer sollte nur im rechten Winkel bei langsamer Fahrt gefahren
werden, bis der eigentliche Kurs anliegt.
Regel 13
Badezonen sind zu meiden. Die Fahrt in der Nähe von Campingplätzen
und Badebuchten ist zu verlangsamen.
Regel 14
Kinder sollten während der Fahrt und am Liegeplatz nie unbeaufsichtigt
gelassen werden.
Regel 15
Rücksichtnahme auf andere Wassertouristen wie Ruderer, Kanuten
und Segler ist obligatorisch. Sportlich faires Verhalten dient der
Sicherheit aller.
Regel 16Angler und Fahrzeuge der Berufsfischerei
dürfen nicht behindert werden. Bei ausgelegten Netzen und anderen
Fanggeräten ist langsam und vorsichtig zu fahren.
Regel 17
Auf die vorfahrtsberechtigte Berufsschifffahrt muss stets geachtet
werden. Beim Begegnen von schwimmenden Geräten wie Baggern
oder Messfahrzeugen ist ausreichend Abstand zu halten.
Regel 18
Das Sitzen auf den Bordwänden und dem Motorraum am Heck des
Bootes ist lebensgefährlich. Hierfür sind die dafür
vorgesehenen Sitzanordnungen zu benutzen.
Regel 19
Auf Deck ist stets Ordnung zu halten; so können Unfälle
vermieden werden.
Regel 20
Von Sonnenunter- bis Sonnenaufgang und bei unsichtigem Wetter sind
die vorgeschriebenen Lichter zu setzen.
Regel 21
Das Wasserskifahren ist nur bei Tag und nur auf den dazu freigegebenen
Wasserflächen gestattet. Das Zugboot muss mit einer zweiten
Person, die den Läufer beobachtet, besetzt sein.
Regel 22
Flaggenmasten und Antennen sind keine Wäschetrockner. Bei Befahren
ausländischer Gewässer ist die Bundes- und Gastlandsflagge
zu setzen. Gegenüber fremden Bootseignern sollte man sich stets
höflich und hilfsbereit verhalten.
Regel 23
Keine Abfälle, kein Öl oder andere brennbare Stoffe in
das Wasser schütten! Helfen Sie bitte mit, die Gewässer
sauberzuhalten. |